Schüler:innen, Eltern und Angehörige sowie das Schulpersonal haben die Möglichkeit, vertrauliche Beratungsgespräche mit der Schulsozialarbeiterin zu führen. Konflikte im Schulalltag, Lernschwierigkeiten oder familiäre Krisen der Schüler:innen können im geschützten Rahmen thematisiert und bearbeitet werden.
! SCHWEIGEPFLICHT !
Die Schulsozialarbeit hat Schweigepflicht.
Das bedeutet:
Sie erzählt nichts weiter, was ihr Kinder sagen.
Sie spricht nicht mit Lehrer:innen, Erzieher:innen oder Eltern
über Gespräche mit Kindern.
Das tut sie nur, wenn das Kind einverstanden ist.
Manchmal brauchen Kinder und Eltern Hilfe von anderen Fachstellen.
Zum Beispiel von Beratungsstellen.
Dann braucht die Schulsozialarbeit von den Eltern eine schriftliche Erlaubnis.
Diese Erlaubnis heißt: Schweigepflichts-Entbindung.
Die Schweigepflicht gilt nicht, wenn:
- ein Kind in Gefahr ist
- oder wenn es Hinweise auf eine Straftat gibt
In diesen Fällen muss die Schulsozialarbeit handeln.
Denn der Schutz der Kinder ist am wichtigsten.
Informationen
SV ARBEIT

WENN DU NICHT MEHR WEITER WEIßT!




in Krisensituationen.

Wildwasser unterstützt Mädchen* und junge Frauen* (bis 27 Jahre), die sexualisierte Gewalt erleben oder erlebt haben. Sie beraten dich:

Sexualisierte Übergriffe auf Jungen* gibt es häufiger als man denkt.
Oft sind die, die so was machen, Menschen, die du schon kennst. Es können Erwachsene, Jugendliche oder andere Kinder sein.
Du brauchst Hilfe? Dann schreib den Berliner Jungs!
Tel.: 030 236 33 983
E-Mail: beratung@jungs.de
Instagram: @berliner.jungs

in Arbeit
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Die Schulsozialarbeit befindet sich
im Raum 014 (Aufgang B im EG, neben dem Lesefisch).
Kontakt
Fr. Ebert
Tel. 0177 781 78 76
Mail: ebert@trialog-berlin.de


